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Seite 2 von 5 Katholischen Dogmen erlaubten in der Fastenzeit seinerzeit weder Butter noch Milch. Stollenteige durften nur aus Wasser, Hafer und Rübenöl geknetet werden. Der entsprechend tranige Geschmack sorgte beim Adel zunehmend für Unmut, und so wandten sich Kurfürst Ernst von Sachsen und sein Bruder Herzog Albrecht im Jahr 1430 an Papst Nikolaus V mit der Bitte, das Butterverbot für den Stollen aufzuheben. Der Heilige Vater lehnte dies ab. Erst Papst Innozenz VIII schickte 1491 ein als „Butterbrief“ bekanntes Schreiben, das Butter statt Öl erlaubte. Der „Butterbrief“ war an die Bedingung geknüpft, Buße zu zahlen, die unter anderem zum Bau des Freiberger Doms verwendet wurde. Der Butterbrief galt nur für das Herrscherhaus und dessen Lieferanten, wurde wohl aber bald großzügig ausgelegt. „Man kann also mit Recht sagen, dass ein Papst am heutigen Stollenrezept mitgewirkt hat.“
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