|
Seite 5 von 5 Nachdem der Name „Dresdner Stollen“ von allen Bäckern frei verwendet werden konnte und dies auch üblich war, wurde der Stollen Bestandteil der Einigungsgespräche zwischen der Bundesrepublik und der DDR. In der Folge wurde „Dresdner Stollen“ nach der Wiedervereinigung Deutschlands als geographische Herkunftsangabe und danach auch als eingetragene Marke geschützt. Die Bezeichnung „Dresdner Stollen“ darf seit 1997 nur für im Raum Dresden gebackene Stollen verwendet werden. Über die Bezeichnung „Original“ Dresdner Stollen wacht der „Schutzverband Dresdner Stollen“, der die Interessen von etwa 150 Bäckern und Konditoren im Dresdner Raum vertritt. Doch nach wie vor werden auch in anderen Regionen Deutschlands erfolgreich Stollen gebacken und verkauft, unter den verschiedensten Namen. So z.B. im Erzgebirge („Erzgebirgischer Stollen“), in Bremen („Bremer Klaben“), in Westfalen („Münsterländer Stollen“), in Erfurt („Schittchen“), in München („Münchner Kindl Stollen“), in der Eifel (Marke „Stollenbäcker“) und im Kölner Raum („Kölner Stollen“). Der größte Stollenhersteller (Kuchenmeister) hat sein Werk in Soest (Westfalen).
aus Wikipedia Die freie Enzyklopedie
<< Anfang < Vorherige 1 2 3 4 5 Nächste > Ende >> |